Gewässerschadenhaftpflicht


Wenn Sie Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen sind, können Sie für Schäden, die durch Ihre Anlagen an Gewässern entstehen, in Haftung genommen werden. In solchen Fällen schützt Sie eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wirksam vor den Ansprüchen Dritter.

Ihr Kontakt

Tanja Patt

Agentur Rolf Patt
Tel: 02256 9576960
Mobil: 0151 24013612
ta.patt@fvb.de

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